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   OVG Sachsen, 30.11.2010 - 4 A 101/10   

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https://dejure.org/2010,24601
OVG Sachsen, 30.11.2010 - 4 A 101/10 (https://dejure.org/2010,24601)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30.11.2010 - 4 A 101/10 (https://dejure.org/2010,24601)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30. November 2010 - 4 A 101/10 (https://dejure.org/2010,24601)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwVfG § 35; SächsKomZG § 52
    Anschlusszwang, Benutzungszwang, Abwasserbeseitigungsanlage, Kleinkläranlage, Stimmrecht, Zweitbescheid

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Herstellung des Anschlusses eines Grundstückes an die öffentliche Abwasseranlage; Einstufung eines behördlichen Aktes als Verwaltungsakt wegen der Überschrift "Bescheid", verschiedener Verfügungssätze, einer Rechtsbehelfsbelehrung und der Anordnung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung zur Herstellung eines Anschlusses eines Grundstückes an die öffentliche Abwasseranlage; Einstufung eines behördlichen Aktes als Verwaltungsakt wegen der Überschrift "Bescheid", verschiedener Verfügungssätze, einer Rechtsbehelfsbelehrung und der Anordnung ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Hamburg, 05.11.2007 - 4 K 108/06

    Einreihung von Instantnudelsuppe

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.11.2010 - 4 A 101/10
    Auf den Antrag der Klägerin nach § 80 Abs. 5 VwGO hat das Verwaltungsgericht Dresden mit Beschluss vom 16.10.2006 - 4 K 108/06 - die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 22.9.2005 und der Widersprüche gegen die Bescheide vom 22.11.2005 und vom 2.1.2006 wieder hergestellt bzw. angeordnet.

    Wegen der weiteren Einzelheiten zum Sach- und Streitstand wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, der Akten 4 K 2198/02, 4 K 2199/02 und 4 K 108/06 des Verwaltungsgerichts Dresden sowie der Verwaltungsakten des Beklagten (3 Heftungen) Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

    Die Tatsache, dass das Verwaltungsgericht Dresden mit Beschluss vom 16.10.2006 - 4 K 108/06 - die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid wieder hergestellt hatte, berührt die Rechtmäßigkeit der Ziffer 1des Bescheides vom 22.9.2005 nicht.

    Zwar hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 16.10.2006 - 4 K 108/06 - die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 22.9.2005 wiederhergestellt.

  • VG Stuttgart, 09.01.2003 - 4 K 2198/02

    Heilkunde; Erlaubnis; Akupunktur; Raucherentwöhnung

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.11.2010 - 4 A 101/10
    Die Klägerin erhob am 23.9.2002 Klage vor dem Verwaltungsgericht Dresden - 4 K 2198/02 -, die sie am 22.2.2005 zurücknahm.

    Wegen der weiteren Einzelheiten zum Sach- und Streitstand wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, der Akten 4 K 2198/02, 4 K 2199/02 und 4 K 108/06 des Verwaltungsgerichts Dresden sowie der Verwaltungsakten des Beklagten (3 Heftungen) Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

  • OVG Sachsen, 08.08.2007 - 4 B 321/05

    Abwasserbeseitigung; Abwasserbeseitigungskonzept; Anschluss- und Benutzungszwang;

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.11.2010 - 4 A 101/10
    Die Klägerin kann sich für eine Befreiung vom Anschlusszwang nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung des Senats im Beschluss vom 8.8.2007 - 4 B 321/05 - (SächsVBl. 2007, 267) berufen.
  • BVerwG, 25.06.2010 - 9 B 99.09

    Verfahrensrügen: Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens durch das

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.11.2010 - 4 A 101/10
    Dieses Urteil ist rechtskräftig (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.6.2010 - 9 B 99/09 -).
  • OVG Sachsen, 17.06.2009 - 5 B 322/06

    Verbandssatzung; Verbandsversammlung; Stimmrechtsverteilung; Stimmengewichtung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.11.2010 - 4 A 101/10
    Insbesondere verstößt die in § 4 Abs. 1 i. V. m. § 9 Abs. 1 und Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 getroffene Regelung nicht gegen § 52 Abs. 1 SächsKomZG.Der 5. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts hat zur streitgegenständlichen Verbandssatzung vom 4.11.1999 im Urteil vom 17.6.2009 - 5 B 322/06 - ausgeführt:.
  • OVG Sachsen, 27.04.2005 - 5 D 16/02

    Zweckverband, Verbandsversammlung, Verbandsmitglied, Mitgliedsgemeinde, weitere

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.11.2010 - 4 A 101/10
    Auch könnte die Regelung des Satzes 2, 2. Halbsatz bedeuten, dass ein mehrfaches Stimmrecht nur für einzelne und nicht für alle Verbandsmitglieder in Betracht kommt (so der erkennende Senat noch mit Urteil v. 27.4.2005, SächsVBl. 2006, 89; s. auch VG Dresden, a. a. O.).
  • OVG Sachsen, 16.04.2013 - 4 A 260/12

    Erledigung eines Anordnungsbescheids durch die Befolgung einer Verpflichtung zum

    Die Auswahl des Zwangsmittels Zwangsgeld ist im Zusammenhang mit der Anordnung eines Anschluss- und Benutzungszwanges grundsätzlich ermessensgerecht, da es den Pflichtigen in Einklang mit § 19 Abs. 3 SächsVwVG voraussichtlich weniger beeinträchtigt als die Androhung einer Ersatzvornahme (SächsOVG, Urt. v. 30. November 2010 - 4 A 101/10 -, UA. S. 14).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2012 - 142-IV-11
    Ferner wendet sich die Beschwerdeführerin gegen ein Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 30. November 2010 (4 A 101/10), mit dem die Klage gegen diesen Bescheid abgewiesen wurde.

    Auf die dagegen eingelegte Berufung des AZV wies das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 30. November 2010 (4 A 101/10) die Klage ab.

  • OVG Sachsen, 03.04.2012 - 4 A 808/11

    Anschlusszwang, Abwasserbeseitigung, Zweitbescheid

    Nur so kann gewährleistet werden, dass die (vom Beklagten verursachte) Unklarheit nicht zu einer Verkürzung der Rechtsschutzmöglichkeiten der Kläger führt (vgl. Senatsurt. v. 30. November 2010 - 4 A 101/10 -).

    Dies hat der Senat mit rechtskräftigen Urteilen vom 30. November 2010 - 4 A 197/09 und 4 A 101/10 - festgestellt.

  • OVG Sachsen, 07.07.2015 - 4 A 700/13

    Unterschriften Berufsrichter; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Die Verbandsräte sind bei ihren Entscheidungen in der Verbandsversammlung an die entsprechenden Vorgaben gebunden, zumal § 52 Abs. 1 SächsKomZG das Stimmrecht dem einzelnen Verbandsmitglied zuordnet und die einzelnen Stimmen nicht vertreterbezogen sind (st. Rspr. des SächsOVG seit Urt. v. 17 Juni 2009 - 5 B 323/06 - , juris Rn. 95 ff.; s. auch SächsOVG Urt. v. 30. November 2010 - 4 A 101/10 -, juris Rn. 44 ff.).
  • OVG Sachsen, 21.12.2010 - 4 A 749/08

    Kläranlage, Anschlusszwang, Benutzungszwang, Befreiung, Abwasserbeseitigung

    Die Prüfung der Befreiungsvoraussetzungen nach dieser Vorschrift erfolgt nicht innerhalb des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 und 3 Abwasserbeseitigungssatzung, sondern in der Form eines gesonderten Verwaltungsverfahrens, das durch einen Antrag des Verpflichteten in Gang gesetzt wird (vgl. Urteil des Senats vom 30.11.2010 - 4 A 101/10 - zu einer insoweit entsprechenden Satzung).
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